Der
Elternbeirat 2012/13
E-Mail an den Elternbeirat:
elternbeirat@evang-kindergarten-neunkirchen.de
E-Mail an die Vorsitzenden des
Elternbeirats:
eb-vorsitzende@evang-kindergarten-neunkirchen.de
Zusammenarbeit mit dem
Elternbeirat
Familie und Kindergarten sind gemeinsam für das Wohl der
Kinder verantwortlich. Eine positive Zusammenarbeit zwischen
Erziehern und Eltern in offener Atmosphäre ist darum die
Grundlage für ein gelingendes Miteinander.
Neben dem unmittelbaren Gespräch zwischen Erziehern und
Eltern gibt es im Kindergarten den gesetzlich
vorgeschriebenen Beirat. Die Eltern haben das Recht, den
Beirat zu wählen und an dessen Sitzungen teilzunehmen. Der
Beirat wird einmal jährlich aus in einer Versammlung der
Erziehungsberechtigten gewählt.
Den Rahmen der Zusammenarbeit bilden regelmäßige Treffen des
Beirates unter Teilnahme der Leitung, des Teams und des
Trägers des Kindergartens.
Für die Teilhabe der Eltern und des Beirats hat dieser
konkrete Rechte und Funktionen.
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Initiativrecht für die Durchführung von Veranstaltungen
im Kindergarten
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Initiativ- und Gestaltungsrecht für die Entwicklung von
Zusatzangeboten für Eltern und Kinder
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Vorschlagsrecht für die Zweckbestimmung selbst
aufgebrachter Mittel
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Anhörung bzw. Mitsprache in folgenden Bereichen:
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Personalwesen
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Pädagogik
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Öffnungszeiten
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Schließtage
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Elternbeiträge
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Recht auf Anrufung übergeordneter Instanzen
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Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Festen
z.B. Sommerfest; Weihnachtsbasar; Lichterumzug
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Mitwirkung bei Zusatzangeboten für Kinder und Eltern
z.B. Englischkurs, Gartengruppe, Bastelgruppe,
Elternabende
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Finanzwesen
Kassenführung bei Veranstaltungen und Festen; Mitsprache
bei Anschaffung von Ausstattung für Haus und Garten aus
selbst aufgebrachten Mitteln
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Öffentlichkeitsarbeit
Information über Veranstaltungen und Termine in der
örtlichen Presse und im Internet
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Information und Austausch zwischen Beirat, Eltern, Team
und Trägervertreter
Beiratssitzungen, Austausch Träger/Beirat, Elterncafé
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Der gesetzlich
vorgeschriebene Elternbeirat ist nachzulesen im BayKiBiG
Artikel 14
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