Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat
Familie und Kindergarten sind gemeinsam für das Wohl der Kinder verantwortlich. Eine positive Zusammenarbeit zwischen Erziehern und Eltern in offener Atmosphäre ist darum die Grundlage für ein gelingendes Miteinander.
Neben dem unmittelbaren Gespräch zwischen Erziehern und Eltern gibt es im Kindergarten den gesetzlich vorgeschriebenen Beirat. Die Eltern haben das Recht, den Beirat zu wählen und an dessen Sitzungen teilzunehmen. Der Beirat wird einmal jährlich aus in einer Versammlung der Erziehungsberechtigten gewählt.
Den Rahmen der Zusammenarbeit bilden regelmäßige Treffen des Beirates unter Teilnahme der Leitung, des Teams und des Trägers des Kindergartens.
Für die Teilhabe der Eltern und des Beirats hat dieser konkrete Rechte und Funktionen.
- Initiativrecht für die Durchführung von Veranstaltungen im Kindergarten
- Initiativ- und Gestaltungsrecht für die Entwicklung von Zusatzangeboten für Eltern und Kinder
- Vorschlagsrecht für die Zweckbestimmung selbst aufgebrachter Mittel
- Anhörung bzw. Mitsprache in folgenden Bereichen: Personalwesen, Pädagogik, Öffnungszeiten, Schließtage, Elternbeiträge
- Recht auf Anrufung übergeordneter Instanzen
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Festen
z.B. Sommerfest; Weihnachtsbasar; Laternenumzug - Mitwirkung bei Zusatzangeboten für Kinder und Eltern
z.B. Gartengruppe, Bastelgruppe, Elternabende - Finanzwesen
Kassenführung bei Veranstaltungen und Festen; Mitsprache bei Anschaffung von Ausstattung für Haus und Garten aus selbst aufgebrachten Mitteln - Öffentlichkeitsarbeit
Information über Veranstaltungen und Termine in der örtlichen Presse und im Internet - Information und Austausch zwischen Elternbeirat, Eltern, Team und Trägervertretern
- Der gesetzlich vorgeschriebene Elternbeirat ist nachzulesen im BayKiBiG Artikel 14